Grenze - Zoll |
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Eine Grenz- und/oder Zollabfertigung ist für Bürger
aus Drittstaaten möglich. Hier finden Sie eine Übersicht für welche
Länder eine Grenz-/Zollabfertigung durchgeführt werden muss.
Das entsprechende Formular zur Grenz- bzw.
Zollabfertigung senden wir Ihnen auf Anfrage zu. |
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Grenzabfertigung |
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Eine Grenzabfertigung muss spätestens 7 Tage vorher
bei der Bundespolizeidirektion Berlin angemeldet werden. |
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Zollabfertigung |
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Die Zollabfertigung muss bis spätestens 09.30 Uhr des vorherigen
Werktages angemeldet werden.
Den Antrag senden Sie bitte an:
Hauptzollamt Frankfurt (Oder)
Kopernikusstr. 25
15236 Frankfurt (Oder)
Tel.: +49 335 563 1550
Fax: +49 335 563 1099
E-Mail: katja.heise(at)zoll.bund.de
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Anmeldung der
Auslandsflüge |
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Tel.: 03341 / 345-370
Fax: 03341 / 345-379
E-Mail: info(at)flugplatz-strausberg.de |
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Bitte beachten Sie, dass Sie als Lfz-Führer für die ordnungsgemäße
Übermittlung der Anträge selbst verantwortlich sind. |
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